Petri Heil am Stettiner Haff!
Selbstverständlich kann man am Stettiner Haff und den umliegenden Flüssen auch hervorragend angeln. Selbst in Ihrem Urlaub können Sie also bei uns unter bestimmten Voraussetzungen die Angel auswerfen. Seit vielen Jahren gibt es in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern den Touristenfischereischein. Da es in M-V keine freien Gewässer gibt, sind einige Dinge vor dem Angelvergnügen zu beachten.
Gut zu wissen: Angelerlaubnis und Fischereischein
Grundsätzlich sind für die Fischereiausübung immer zwei Dokumente notwendig:
- ein Fischereischein oder ein Touristenfischereischein und
- eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer
Der Touristenfischereischein hat die Funktion eines normalen Fischereischeins und ist auf die Dauer von 28 Tagen begrenzt (er kann innerhalb eines Jahres verlängert werden).
Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer gilt entlang der gesamten Küste des Landes Mecklenburg-Vorpommern (einschließlich Neuwarper See) immer bis zur ersten Brücke.
Erhältlich sind die Angelerlaubnisse Küste und Flüsse (Uecker – Randow – Zarow), u.a. in den Tourist-Informationen im Seebad Ueckermünde und im Erholungsort Mönkebude. Des Weiteren ist die Gewässerkarte Flüsse bei der Fischereigenossenschaft Ueckermünde erhältlich.
Angeln mit Kindern
Kinder können übrigens bis zum Tag vor ihrem 14. Geburtstag ohne Fischereischein angeln. Sie benötigen jedoch eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer.
Wer ist zuständig?
Tourist-Information Ueckermünde
Altes Bollwerk 9
17373 Ueckermünde
Telefon: 039771/28484
E-Mail: info@ueckermuende.de
- Beantragung und Erteilung Touristenfischereischein
- Verlängerung Touristenfischereischein
- Angelerlaubnis Küstengewässer M-V (Tages-, Wochen-, Jahreskarten)
- Angelerlaubnis Uecker – Zarow – Randow
- Fischereiabgabemarke (nur im Ausnahmefall, z.B. am Wochenende)
Landesamt für Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Altes Bollwerk 1
17373 Ueckermünde
Telefon: 039771/22700
- Beantragung und Erteilung Touristenfischereischein
- Verlängerung Touristenfischereischein
- Angelerlaubnis Küstengewässer M-V (Tages-, Wochen-, Jahreskarten)
- Angelerlaubnis Küstengewässer M-V (bei Schwerbehinderung)
- Fischereiabgabemarke
Fischereigenossenschaft Haffküste e.G.
Kanalweg 8
17373 Ueckermünde
Telefon: 039771/22630
- Angelerlaubnis Uecker – Zarow – Randow
Stadt Seebad Ueckermünde
Bau- und Ordnungsamt
Am Rathaus 3
17373 Ueckermünde
Telefon: 039771/28451
Fax: 039771/28470
E-Mail: streblow@ueckermuende.de
- Angelerlaubnis Küstengewässer M-V (Tages-, Wochen-, Jahreskarten)
- Beantragung und Erteilung Fischereischein auf Lebenszeit
Stadt Seebad Ueckermünde
Kämmerei und Hauptamt
Stadtkasse
Am Rathaus 5
17373 Ueckermünde
Telefon: 039771/28453
E-Mail: stadtkasse@ueckermuende.de
- Fischereiabgabemarke
Übrigens soll es Glück bringen, wenn der Angler mit dem linken Fuß morgens zuerst aufsteht!
In einem Flyer finden Sie alle Informationen zu Ihrem Angelurlaub im Seebad Ueckermünde und Umgebung noch einmal auf einen Blick. Außerdem haben wir für Sie alle wichtigen rechtlichen Informationen noch einmal in einem Merkblatt zusammengestellt, damit Sie Ihre Angel bei uns ohne Bedenken auswerfen können.. Sollten dennoch Fragen offen sein, wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiterinnen in der Tourist-Info…
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